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Pferd-Sichert Pferdehaftpflicht

Wusstest Du schon?

Als Pferdebesitzer haftest Du für Schäden, die dein Tier verursacht. 

Und auch wenn eine Haft­pflichtversicherung für dein Pferd nicht vorgeschrieben ist, sollte diese jeder Pferdebesitzer haben. Denn ein Blick ins Gesetzbuch zeigt, dass Du im Schadensfall mit deinem gesamten privat Vermögen haftest und das bist zu einer dauer von 30 Jahren für Sach-,Per­sonen- und Vermögensschäden.

Die private Tierhalterhaftpflicht schützt dich genau vor diesem finanziellen Risiko.

Dabei ist diese nicht nur für die Zahlung im Leistungsfall zuständig, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. 

Hier würden dann auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden, denn die Pferdehaftpflicht besitzt auch eine sogenannte passive Rechtsschutz.

Im nachfolgenden werde ich dir ein paar Schadensbeispiele aufzeigen, erkläre dir wann eine Pferdehaftpflicht leistet und worauf Du unbedingt achten solltest.


Sachschäden...

...sind alle Schäden die einen Gegenstand betreffen. Hierbei kommt die Haft­pflichtversicherung für die Reparaturkosten auf, sollte eine Reparatur nicht möglich sein oder sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnen werden die Kosten für eine Ersatzanschaffung beglichen.

Als Beispiel: Dein Pferd bricht auf der Koppel aus und rennt auf eine Straße, dabei muss ein Autofahrer ausweichen und fährt gegen einen Baum. Der Blechschaden zählt zu den Sachschäden und die Kosten hierfür werden von der Pferdehaftpflicht übernommen.

Per­sonenschäden...

...sind alle körperlichen Verletzungen die einer Person zugefügt werden. Die Pferdehaftpflicht kommt hier unter anderem für Schmerzensgeld sowie die Behandlungskosten auf. Denn die Behandlungskosten werden dir, von der Krankenkasse des Geschädigten, in Rechnung gestellt.

Als Beispiel: Durch den Ausbruch aus der Koppel und dem Autofahrer der gegen den Baum gefahren ist, wurde nicht nur das Fahrzeug beschädigt, sondern der Fahrer hat sich dabei auch Verletzungen zugezogen. Er muss für mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden und hat sich nicht nur ein Schleudertrauma zugezogen sondern auch den Arm gebrochen. Das geforderte Schmerzensgeld, sowie die Behandlungskosten vom Krankenhaus werden von der Pferdehaftpflicht übernommen.

Vermögensschäden...

...sind alle finanziellen Nachteile, die jemand durch dein Pferd erleidet. Hier unterscheidet man zwischen echten und unechten bzw. direkten und indirekten Vermögensschäden. Direkte Vermögensschäden sind hierbei eher selten und kommen fast nie vor, da es sich hierbei um reine Vermögensschäden handelt die weder die Folge eines Sach- oder Per­sonenschaden sind. Indirekte Vermögensschäden sind Folgeschäden durch einen Sach-oder Per­sonenschaden.

Als Beispiel:

Indirekter Vermögensschaden: Der Autofahrer der gegen den Baum gefahren ist und sich einen Armbruch zugezogen hat, fällt nun für mehrere Wochen aus. Dadurch hat er einen finanziellen Nachteil, da dieser selbständig ist und seinem Beruf nicht nachkommen kann. Den finanzielle Ausgleich hierfür, wird von der Pferdehaftpflicht übernommen.

Direkter Vermögensschaden: Dein Pferd ist ausgebrochen und läuft auf eine Straße, ein Autofahrer muss anhalten und kann nicht am Pferd vorbei fahren. Dieses weigert sich jedoch von der Straße zu gehen, dadurch verpasst dieser einen wichtigen Geschäftstermin. Durch den entgangenen Verlust, entsteht ein finanzieller Nachteil den er bei dir als Pferdebesitzer geltend macht. 

 


Reitbeteiligung...

In der Pferdehaftpflicht sollte man unbedingt darauf achten, dass sowohl Tierhüter als auch fremde Reitbeteiligungen mitversichert sind. Denn durch die sogenannte Gefährdungshaftung trägst Du als Pferdebesitzer die Verantwortung sowie das Risiko, sollte dein Pferd ein Schaden verursachen.

Auch dann wenn Du überhaupt nicht dabei gewesen bist und keine Schuld am Vorfall hast. Deshalb sollte man sich für einen Tarif entscheiden der Tierhüter und Reitbeteiligungen mitversichert.

Mietsachschäden...

Für Schäden die dein Pferd am Stall, Reithallen, Weiden oder auch an ausgeliehenen oder gemietete Transportanhänger verursacht. 

Ist dies nicht mitversichert und es kommt zu einem Schaden, bleibst du auf den Kosten sitzen und gerade bei Reithallen oder Flurschäden an Weiden oder Felder kann es finanziell schnell in den hohen fünstelligen Bereich liegen.

Forderungsausfall...

Die Forderungsausfalldeckung ist für jeden Pferdehalter absolut empfehlenswert, denn diese deckt Schäden ab die einem selbst bzw. dem eigenen Pferd zugefügt werden, aber niemand dafür aufkommt.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verursacher selbst keine Haft­pflichtversicherung hat und finanziell auch nicht in der Lage ist dir den Schaden zuersetzen. 

Veranstaltungen...

Für Schau-und Tunierpferde. Sollte dein Pferd im Rahmen einer solcher Veranstaltungen etwas beschädigen oder eine Person verletzen dann haftest Du hierfür.

Deshalb sollte man beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht darauf achten, dass Schäden die während einer Veranstaltung passieren auch mit versichert sind.Ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen und musst dies aus eigener Tasche bezahlen.


Fremd-/Gastreiterrisiko

Bei Fremd-/Gastreitern aber auch bei Reitbeteiligungen kann es zu Ansprüchen untereinander kommen, wenn das Pferd eine dieser Per­sonen schädigt.

Hierbei handelt es sich in der Regel um Eigenschäden, diese deckt nicht jeder Tarif ab. Deshalb sollte man einen Tarif wählen der Ansprüche der Reitbeteiligung oder eines Gastreiters gegen Dich als Pferdebesitzer mit abdeckt.

Dadurch lässt sich nicht nur Streit untereinander vermeiden, sondern erspart einem auch einem eventuellen Rechtsstreit aufgrund von Unklarheit wer für den Schaden aufkommen muss. 


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